Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 28.11.2013 - 9 UF 96/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Unterhalts bei eingeschränkter Lebensführung zu Gunsten einer Vermögensbildung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1573 Abs. 2; BGB § 1578
Höhe des Unterhalts bei eingeschränkter Lebensführung zu Gunsten einer Vermögensbildung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bemessung des nachehelichen Unterhalts richtet sich nicht nach eingeschränkter Lebensführung zu Gunsten einer Vermögensbildung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bemessung des nachehelichen Unterhalts richtet sich nicht nach eingeschränkter Lebensführung zu Gunsten einer Vermögensbildung
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 23.05.2013 - 54 F 105/11
- OLG Brandenburg, 24.10.2013 - 9 UF 96/13
- OLG Brandenburg, 28.11.2013 - 9 UF 96/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.03.2013 - XII ZB 650/11
Nachehelicher Unterhalt: Arbeitsplatzwechsel als ehebedingter Nachteil
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2013 - 9 UF 96/13
Es ist dabei auf die tatsächliche Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung abzustellen, weshalb der unterhaltspflichtige Ehegatte nicht einwenden kann, dass er den Unterhaltsberechtigten während der Ehe zur (erweiterten) Berufstätigkeit angehalten habe (BGH, FamRZ 2011, 628; Beschluss vom 13. März 2013 zum Az. XII ZB 650/11).Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden (BGH, FamRZ 2012, 1483; Beschluss vom 13. März 2013, XII ZB 650/11).
Der Maßstab des angemessenen Lebensbedarfs bemisst sich nämlich nach dem Einkommen, das der Unterhaltsberechtigte ohne Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften erzielen könnte (BGH, Beschluss vom 13. März 2013, a.a.O).
- BGH, 16.02.2011 - XII ZR 108/09
Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingte Nachteile wegen Kinderbetreuung und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2013 - 9 UF 96/13
Es ist dabei auf die tatsächliche Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung abzustellen, weshalb der unterhaltspflichtige Ehegatte nicht einwenden kann, dass er den Unterhaltsberechtigten während der Ehe zur (erweiterten) Berufstätigkeit angehalten habe (BGH, FamRZ 2011, 628; Beschluss vom 13. März 2013 zum Az. XII ZB 650/11). - BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06
Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2013 - 9 UF 96/13
Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ist eine einseitig vermögensbildende Aufwendung bei der Bedarfsermittlung grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen (BGH, FamRZ 2008, 963).
- BGH, 09.06.2004 - XII ZR 277/02
Unterhaltsberechnung bei Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2013 - 9 UF 96/13
In solchen Fällen ist es daher angezeigt, abweichend vom Regelfall den Unterhaltsbedarf konkret festzustellen (BGH, FamRZ 2005, 97; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Leitlinien zum Unterhaltsrecht Ziffer 15.3). - BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82
Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2013 - 9 UF 96/13
Zu einer Bereitstellung von der Vermögensbildung dienenden Mitteln ist der Unterhaltsverpflichtete aber nicht gehalten (BGH, FamRZ 1984, 358). - BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2013 - 9 UF 96/13
Bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, ein objektiver Maßstab anzulegen (BGH, FamRZ 2007, 1532). - BGH, 11.07.2012 - XII ZR 72/10
Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Angemessene Erwerbstätigkeit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2013 - 9 UF 96/13
Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden (BGH, FamRZ 2012, 1483; Beschluss vom 13. März 2013, XII ZB 650/11). - BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09
Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2013 - 9 UF 96/13
Wann ein Fall sehr guter Einkommensverhältnisse vorliegt, ist anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (BGH, FamRZ 2010, 1637).